„Chatkontrolle“ und Gesichtserkennung: Wie viel darf der Staat mitlesen und erkennen?
Der Staat setzt zunehmend auf automatische Erkennung: private Nachrichten nach Missbrauchsdarstellungen durchsuchen, Gesichter im Internet abgleichen, Kameras in Echtzeit auswerten. Die Bedrohung durch Kindesmissbrauch und schwere Kriminalität ist real, die Technik aber je nach Verfahren unterschiedlich zuverlässig, und die Grenzen setzen EU-Recht und Verfassung. Die echten Zahlen zeigen, wie viele Verdachtsfälle gemeldet werden, wie zuverlässig die Erkennung arbeitet und wo Sicherheit und Privatsphäre aneinandergeraten.
11. Juli 2026