Informationsfreiheit: Was die geplante IFG-Reform ändern würde
Seit 2006 kann jede Person ohne Begründung Dokumente von Bundesbehörden anfordern — 2025 wurde dieses Recht so oft genutzt wie nie, rechnet man eine einmalige Massenkampagne des Jahres 2019 heraus. Nun hat der Koalitionsausschuss beschlossen, es neu zuzuschneiden: Anträge nur noch von natürlichen Personen mit berechtigtem Interesse, kostendeckende Gebühren, geschwärzte Namen. Befürworter verweisen auf Verwaltungsaufwand, den Schutz der Beschäftigten und Sicherheit, Kritiker sprechen von einer De-facto-Abschaffung. Die Daten ordnen ein, wer das Gesetz nutzt, was sich ändern würde und wo Deutschland im Vergleich steht.
Von GURT-Redaktion · 5. Juli 2026
Worum es geht
Das Informationsfreiheitsgesetz dreht das Prinzip der Aktenverschwiegenheit um: Seit 2006 kann jede Person von Bundesbehörden Zugang zu amtlichen Informationen verlangen — ohne Begründung, wer sie ist oder wozu sie fragt. Am 2. Juli 2026 hat der Koalitionsausschuss von Union und SPD beschlossen, dieses Recht neu zuzuschneiden. Wichtig für die Einordnung: Es ist ein politischer Beschluss, noch kein Gesetz — ein Entwurf des federführenden Innenministeriums steht aus.
Drei Fragen führen durch den Beitrag: Wer nutzt das Auskunftsrecht, und wofür? Was genau würde sich ändern? Und wo stünde Deutschland damit im Vergleich — zwischen den Bundesländern und international?
Wie das Auskunftsrecht genutzt wird
Die Nutzung ist über zwei Jahrzehnte stark gewachsen: von rund 2.300 Anträgen im ersten Jahr auf knapp 19.000 im Jahr 2025 — dem höchsten Wert, rechnet man eine einmalige Massenkampagne im Jahr 2019 heraus. Ein wachsender Teil läuft über die Plattform FragDenStaat, die das Stellen von Anfragen vereinfacht; nach eigener Auswertung der Plattform lief 2020 mehr als die Hälfte aller Bundes-IFG-Anfragen über sie.
Liniendiagramm
Liniendiagramm der jährlich bei Bundesbehörden eingegangenen IFG-Anträge, 2006 bis 2025. Die Zahl steigt von rund 2.300 (2006) über rund 6.100 (2012) und rund 13.000 (2017) auf den Höchstwert von rund 19.000 (2025). Für 2019 ist der Wert ohne eine einzelne Massenkampagne gezeigt (rund 11.600 statt 56.894; die Kampagne umfasste 45.245 gleichlautende Anfragen an das Bundesinstitut für Risikobewertung).
Jahr
Anträge
Jahr2006
Anträge2.278
Jahr2007
Anträge1.265
Jahr2008
Anträge1.548
Jahr2009
Anträge1.358
Jahr2010
Anträge1.557
Jahr2011
Anträge3.280
Jahr2012
Anträge6.077
Jahr2013
Anträge4.736
Jahr2014
Anträge8.673
Jahr2015
Anträge9.376
Jahr2016
Anträge8.855
Jahr2017
Anträge12.950
Jahr2018
Anträge13.491
Jahr2019
Anträge11.649
Jahr2020
Anträge13.830
Jahr2021
Anträge14.616
Jahr2022
Anträge14.042
Jahr2023
Anträge15.730
Jahr2024
Anträge16.191
Jahr2025
Anträge18.982
Eingegangene IFG-Erstanträge bei Bundesressorts einschließlich Geschäftsbereichen, pro Jahr. 2019 ohne eine einzelne Massenkampagne von 45.245 gleichlautenden Anfragen (Glyphosat-Studie, amtlich als Sondereffekt ausgewiesen); mit ihr läge der Wert bei 56.894. Quelle: BMI-Statistik der IFG-Anträge.Quelle:BMI — Statistik der IFG-Anträge (jährliche Zusammenstellung der Ressortmeldungen)
Hinter dem Anstieg steht ein breites Interesse: Laut einer Umfrage im Auftrag der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (rund 2.500 Befragte, vorgestellt im Juni 2026) halten 96 Prozent der Befragten Transparenz von Behörden für wichtig — aber nur 35 Prozent erleben sie im Alltag. Die vom Bundestag beauftragte Evaluation zählte unter den Antragstellenden vor allem Bürgerinnen und Bürger mit eigenem Anliegen, daneben Anwälte und Journalisten.
Was mit den Anträgen passiert
Ein Antrag ist kein Automatismus: 2025 wurde bei rund 42 Prozent der erledigten Anträge der Zugang vollständig gewährt, bei je rund 11 Prozent teilweise oder gar nicht — und mehr als ein Drittel endete mit einer „sonstigen Erledigung“, etwa weil die Information nicht vorhanden war oder der Antrag zurückgezogen wurde.
Waffle-Diagramm
Zugang gewährt7.590 Anträge · 42 %
sonstige Erledigung6.734 Anträge · 37 %
teilweise gewährt1.955 Anträge · 11 %
abgelehnt1.948 Anträge · 11 %
Zugang gewährt7.590 Anträge · 42 %
teilweise gewährt1.955 Anträge · 11 %
abgelehnt1.948 Anträge · 11 %
sonstige Erledigung6.734 Anträge · 37 %
Daten als Tabelle anzeigen
Ergebnis
Anträge
Anteil
ErgebnisZugang gewährt
Anträge7.590
Anteil41,6 %
Ergebnisteilweise gewährt
Anträge1.955
Anteil10,7 %
Ergebnisabgelehnt
Anträge1.948
Anteil10,7 %
Ergebnissonstige Erledigung
Anträge6.734
Anteil36,9 %
Erledigte IFG-Anträge 2025 nach Ausgang (18.227 Erledigungen; Basis sind Erledigungen, nicht Eingänge). „Sonstige Erledigung“ umfasst laut amtlicher Definition unter anderem nicht vorhandene Informationen, Antragsrücknahmen und Einstellungen. Quelle: BMI-Statistik der IFG-Anträge 2025.Quelle:BMI — Statistik der IFG-Anträge 2025
Wohin die Anfragen gehen, zeigt ein klares Muster: Knapp die Hälfte zielt auf das Finanzressort — getrieben vom Geschäftsbereich mit Finanzaufsicht (BaFin), Zoll und Bundeszentralamt für Steuern. Eine Lücke der amtlichen Statistik: Aus welchen Gründen abgelehnt wird, erhebt sie nicht.
Balkendiagramm
Balkendiagramm der eingegangenen IFG-Anträge 2025 nach Ressort (einschließlich Geschäftsbereich): Finanzministerium rund 9.300 (knapp die Hälfte aller Anträge), Innenministerium rund 1.500, Wirtschaftsministerium rund 1.300, Verkehrsministerium rund 1.200, Arbeitsministerium rund 1.100, Gesundheitsministerium rund 670 und Auswärtiges Amt rund 560.
Ressort
Anträge
RessortFinanzen (BMF)
Anträge9.341
RessortInneres (BMI)
Anträge1.482
RessortWirtschaft (BMWE)
Anträge1.285
RessortVerkehr (BMV)
Anträge1.188
RessortArbeit (BMAS)
Anträge1.126
RessortGesundheit (BMG)
Anträge667
RessortAuswärtiges Amt
Anträge559
Eingegangene IFG-Anträge 2025 nach Ressort einschließlich Geschäftsbereich (gezeigt sind die sieben meistangefragten, zusammen rund 82 Prozent der insgesamt 18.982 Anträge). Der Finanz-Block wird vom Geschäftsbereich getrieben, zu dem unter anderem BaFin, Zoll und Bundeszentralamt für Steuern gehören; Einzelbehörden weist die Statistik nicht aus. Quelle: BMI.Quelle:BMI — Statistik der IFG-Anträge 2025
Was die Koalition ändern will
Die Reform hat eine Vorgeschichte: In den Koalitionsverhandlungen im März 2025 verlangte die Union laut veröffentlichtem Verhandlungsstand noch die Abschaffung des IFG „in der bisherigen Form“; im Koalitionsvertrag wurde daraus ein Auftrag zur Reform „mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung“. Der Beschluss vom 2. Juli 2026 konkretisiert nun erstmals, in welche Richtung es gehen soll — begründet mit Bürokratieabbau, dem Schutz der Beschäftigten und einer „komplexen Bedrohungslage“. Der Aufwand ist dabei kein bloßes Schlagwort: In der vom Bundestag beauftragten Evaluation gab ein Großteil der befragten Behörden an, die IFG-Bearbeitung behindere ihre Sacharbeit; hohen Verwaltungsaufwand erkennen Gerichte bislang nicht als Ablehnungsgrund an.
Datentabelle
Regelung
Heute
Geplant laut Beschluss
RegelungWer Anträge stellen darf
HeuteJede Person, ohne Begründung — auch Organisationen wie Redaktionen oder Vereine
Geplant laut BeschlussNur natürliche Personen mit berechtigtem Interesse; geprüft wird eine Beschränkung auf Deutsche und Unionsbürger
RegelungGebühren
HeuteGedeckelt auf maximal 500 Euro; einfache Auskünfte kostenfrei
Geplant laut BeschlussAnpassung an das Kostendeckungsprinzip — der Deckel entfiele
RegelungNamen von Beschäftigten
HeuteBearbeiter-Angaben sind in amtlicher Funktion grundsätzlich zugänglich
Geplant laut BeschlussSchwärzung der Namen zum Schutz vor Anfeindungen und Drohungen
RegelungAusnahmen
HeuteKatalog in §§ 3 bis 6 IFG (u. a. Sicherheit, laufende Verfahren, Geschäftsgeheimnisse)
Geplant laut BeschlussStärkerer Schutz u. a. für Kritische Infrastruktur, Spionageabwehr, Terrorismusbekämpfung und Forschung
Heutige Rechtslage (IFG seit 2006) und die Eckpunkte des Koalitionsbeschlusses vom 2. Juli 2026. Ein Gesetzentwurf liegt noch nicht vor; die Ausgestaltung ist offen.Quelle: Koalitionsausschuss — Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung (Punkt 32); IFG/IFGGebV
Die Tragweite hängt an der Umsetzung, die noch aussteht. Klar ist: Das Ende des voraussetzungslosen Jedermann-Rechts wäre ein Systemwechsel — Organisationen wie Redaktionen, Verbände oder FragDenStaat könnten selbst keine Anträge mehr stellen, und wer fragt, müsste ein berechtigtes Interesse darlegen. Beim Geld würde der heutige 500-Euro-Deckel durch das Kostendeckungsprinzip ersetzt; was eine aufwendige Anfrage dann kostet, ist offen. Die Koalition verspricht zugleich, das Zugangsrecht zu wahren und die Änderung mit dem BfDI abzustimmen.
Wo Deutschland im Vergleich steht
Schon das heutige deutsche IFG gilt im internationalen Vergleich als schwach ausgestaltet: Im Global Right to Information Rating, das die Qualität der Gesetzestexte bewertet, liegt Deutschland mit 55 von 150 Punkten auf Rang 129 von 142 — hinter Nachbarländern wie Frankreich, Österreich, der Schweiz und den Niederlanden. Wichtig zur Einordnung: Bewertet wird der Rechtsrahmen, nicht die Praxis; ein starkes Gesetz garantiert keine transparente Verwaltung.
Balkendiagramm
Balkendiagramm der Punktwerte ausgewählter Länder im Global Right to Information Rating (maximal 150 Punkte, bewertet wird die Qualität des Gesetzestexts): Schweden 101, Vereinigtes Königreich 92, Niederlande 82, USA 82, Schweiz 77, Frankreich 66, Österreich 64 und Deutschland 55. Deutschland liegt auf Rang 129 von 142 bewerteten Ländern.
Land
Punkte
LandSchweden
Punkte101
LandVereinigtes Königreich
Punkte92
LandNiederlande
Punkte82
LandUSA
Punkte82
LandSchweiz
Punkte77
LandFrankreich
Punkte66
LandÖsterreich
Punkte64
LandDeutschland
Punkte55
Punktwerte im Global Right to Information Rating (max. 150), Auswahl. Bewertet wird der Rechtsrahmen, nicht die Anwendungspraxis; Deutschland (55 Punkte, IFG von 2005) liegt auf Rang 129 von 142. Quelle: Centre for Law and Democracy / Access Info Europe, Abruf Juli 2026.Quelle:Global Right to Information Rating — Country Data
Selbst Österreich, das sein Amtsgeheimnis nach hundert Jahren abgeschafft hat und seit September 2025 ein Informationsfreiheitsgesetz mit proaktiven Veröffentlichungspflichten hat, erreicht nur 64 Punkte. Innerhalb Deutschlands zeigt sich dieselbe Spreizung: Einige Länder sind mit Transparenzgesetzen vorangegangen, die Behörden zur Veröffentlichung von sich aus verpflichten — andere haben gar kein Informationsfreiheitsgesetz. Der Bund liegt im Mittelfeld.
Balkendiagramm
Balkendiagramm der Punktwerte im Transparenzranking (maximal 100 Punkte, bewertet wird die Gesetzeslage): Hamburg führt mit 67 Punkten, gefolgt von Schleswig-Holstein (66) und Bremen (63). Der Bund liegt mit 40 Punkten im Mittelfeld. Schlusslichter sind Hessen (12) sowie Bayern und Niedersachsen mit 0 Punkten — beide haben kein Informationsfreiheitsgesetz.
Land
Punkte
LandHamburg
Punkte67
LandSchleswig-Holstein
Punkte66
LandBremen
Punkte63
LandRheinland-Pfalz
Punkte56
LandThüringen
Punkte56
LandBerlin
Punkte54
LandNordrhein-Westfalen
Punkte45
LandSachsen
Punkte45
LandMecklenburg-Vorpommern
Punkte41
LandBund
Punkte40
LandBrandenburg
Punkte39
LandSaarland
Punkte38
LandSachsen-Anhalt
Punkte38
LandBaden-Württemberg
Punkte31
LandHessen
Punkte12
LandBayern
Punkte0
LandNiedersachsen
Punkte0
Punktwerte im Transparenzranking von Open Knowledge Foundation und Mehr Demokratie (max. 100; bewertet wird die Gesetzeslage, nicht der Vollzug). Der Bund liegt mit 40 Punkten auf Platz 10 von 17. Bayern und Niedersachsen haben kein Informationsfreiheitsgesetz; in Niedersachsen ist ein Entwurf angekündigt. Quelle: transparenzranking.de, Abruf Juli 2026.Quelle:Transparenzranking — Open Knowledge Foundation Deutschland und Mehr Demokratie
Wie darüber gestritten wird
Wie konkret der Zielkonflikt ist, zeigt ein aktueller Fall: der Sonderbericht zur milliardenschweren Maskenbeschaffung in der Corona-Pandemie, deren „massive Überbeschaffung“ der Bundesrechnungshof rügte. Das Gesundheitsministerium gab den Bericht zunächst stark geschwärzt heraus. Erst nachdem Medien und die Plattform FragDenStaat die ungeschwärzte Fassung veröffentlichten, zeigte sich, dass die geschwärzten Passagen vor allem die Rolle des früheren Ministers Jens Spahn bei den Beschaffungsentscheidungen betrafen. Auf denselben Fall berufen sich beide Seiten: Er zeigt, was ein Auskunftsrecht leisten kann — und zugleich, mit welchen Interessen Behörden Geheimhaltung begründen.
Die Reaktionen auf den Beschluss fielen scharf aus — zugleich verweist die Pro-Seite auf reale Probleme, deren Kern die wissenschaftliche Evaluation bestätigt. Die folgenden Stimmen spannen das Feld auf.
Im Diskurs
Bürokratieabbau oder Abbau von Kontrolle?
Behebt die geplante IFG-Reform reale Missstände (Aufwand, Schutz der Beschäftigten, Sicherheit) — oder entkernt sie ein Grundinstrument öffentlicher Kontrolle?
Der Koalitionsausschuss hat am 2. Juli 2026 Eckpunkte beschlossen; ein Gesetzentwurf steht aus. Die Kritik von Datenschutzaufsicht, Presseverbänden und Zivilgesellschaft fiel scharf aus; öffentliche Zustimmung außerhalb der Koalition ist bislang kaum dokumentiert. Ausgewählte Stimmen (paraphrasiert, mit Quelle):
Koalition / Bundesregierung
Die Koalition will das IFG nach eigener Darstellung „weiterentwickeln“ — unter Wahrung des Zugangsrechts und in Abstimmung mit dem BfDI: Auskunftsrechte sollen auf natürliche Personen mit berechtigtem Interesse fokussiert, Beschäftigte durch Namensschwärzung vor Anfeindungen geschützt und sensible Bereiche wie Kritische Infrastruktur stärker abgeschirmt werden; die Gebühren sollen kostendeckend sein. Der Regierungssprecher verweist auf einen sicherheitspolitischen Hintergrund: eine komplexe Bedrohungslage und Schutzbedarf vor allem bei der kritischen Infrastruktur.
Wie diese Schutzinteressen in der Praxis wiegen, zeigt der Streit um den Maskenbericht: Gesundheitsministerin Nina Warken verteidigte dessen Schwärzungen mit Persönlichkeitsrechten und Rechten Dritter, vor allem aber mit laufenden Gerichtsverfahren, in denen es um Milliarden an Steuergeld gehe — die eigenen Prozesschancen dürften nicht verschlechtert werden; zudem habe sich das Ministerium in Vergleichen zur Verschwiegenheit verpflichtet. Es sei nicht darum gegangen, den früheren Minister zu schützen. Es sind dieselben Schutzinteressen — Geschäftsgeheimnisse, laufende Verfahren, Schutz von Beschäftigten —, die die Reform stärker absichern würde.
Die vom Bundestag beauftragte Evaluation bestätigt den Zielkonflikt: Ein Großteil der Behörden empfindet die IFG-Bearbeitung als Mehraufwand, der die Sacharbeit behindert, und Gerichte erkennen hohen Verwaltungsaufwand bislang nicht als Ablehnungsgrund an. Zugleich fand sie für massenhaften Missbrauch keine Belege — die Grenze zu querulatorischem Verhalten sei „Definitionssache“, eine Sondervorschrift für Massenverfahren hielt sie nicht für erforderlich; empfohlen wurden eher proaktive Veröffentlichung und klarere Ausnahmen.
Die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit fordert die Gegenrichtung: statt Einschränkung ein Bundestransparenzgesetz mit proaktiven Veröffentlichungspflichten, das Einzelanfragen und damit auch Verwaltungsaufwand reduzieren würde. Wer Informationsfreiheit pauschal beschränke, schaffe nicht mehr Sicherheit, sondern weniger Demokratie; eine Beschränkung nach Staatsangehörigkeit käme einer Zwei-Klassen-Informationsfreiheit gleich. Laut einer BfDI-Umfrage (rund 2.500 Befragte) halten 96 Prozent Behörden-Transparenz für wichtig, aber nur 35 Prozent erleben sie.
Die Transparenz-Plattform, über die nach eigenen Angaben zuletzt mehr als die Hälfte der Bundes-IFG-Anfragen lief (Stand 2020), nennt den Beschluss den schwersten Angriff auf staatliche Transparenz in der Geschichte der Bundesrepublik und einen Bruch des Koalitionsvertrags: Begründungspflicht, Ausschluss von Organisationen und entdeckelte Gebühren liefen auf eine faktische Abschaffung hinaus. Per IFG wurden nach ihren Angaben unter anderem die Maskenbeschaffung des Gesundheitsministeriums und Kontakte der Wirtschaftsministerin zu Konzernen recherchierbar.
Journalistenverbände sehen die Pressefreiheit betroffen: Die dju in ver.di wertet die Pläne als faktische Abschaffung statt der im Koalitionsvertrag vereinbarten Weiterentwicklung — der Staat werde zur „Blackbox“ — und fordert einen gesetzlich verankerten Auskunftsanspruch für Journalistinnen und Journalisten auf Bundesebene. Der DJV und Netzwerk Recherche warnen, ohne IFG-Recherchen blieben viele Missstände unentdeckt.
Die Antikorruptionsorganisation warnt, wer das Auskunftsrecht auf begründungspflichtige Einzelfälle beschränke, Organisationen ausschließe und Gebühren entgrenze, schaffe die Informationsfreiheit de facto ab — und erhöhe die Risiken für Korruption und Machtmissbrauch, weil Behördenentscheidungen schwerer überprüfbar würden. Statt Einschränkung fordert sie ein modernes Transparenzgesetz mit proaktiver Veröffentlichung, für das sie mit anderen Organisationen einen eigenen Entwurf vorgelegt hat.
Einordnung: Mehrere Dinge sind zugleich richtig: Der Verwaltungsaufwand ist real und die Nutzung — ohne den Kampagnen-Sondereffekt 2019 — auf Rekordniveau; Schutzbedürfnisse von Beschäftigten und sensiblen Bereichen sind legitime Anliegen. Zugleich ist das voraussetzungslose Antragsrecht der Kern des Gesetzes — die beschlossenen Eckpunkte würden es strukturell verengen, und die vom Bundestag beauftragte Evaluation fand für massenhaften Missbrauch keine Belege. Strittig bleibt, ob die Reform Missstände behebt oder das Instrument entkernt — und ob der Weg über Einschränkung oder, wie von BfDI und Zivilgesellschaft gefordert, über proaktive Transparenz führt. Entschieden ist nichts: Der Gesetzentwurf steht aus.