Informationsfreiheit: Was die geplante IFG-Reform ändern würde
Seit 2006 kann jede Person ohne Begründung Dokumente von Bundesbehörden anfordern — 2025 wurde dieses Recht so oft genutzt wie nie, rechnet man eine einmalige Massenkampagne des Jahres 2019 heraus. Nun hat der Koalitionsausschuss beschlossen, es neu zuzuschneiden: Anträge nur noch von natürlichen Personen mit berechtigtem Interesse, kostendeckende Gebühren, geschwärzte Namen. Befürworter verweisen auf Verwaltungsaufwand, den Schutz der Beschäftigten und Sicherheit, Kritiker sprechen von einer De-facto-Abschaffung. Die Daten ordnen ein, wer das Gesetz nutzt, was sich ändern würde und wo Deutschland im Vergleich steht.
5. Juli 2026