Wer trägt die Steuerlast? Warum die Antwort vom Maßstab abhängt
Die Einkommensteuer ist stark progressiv: 7,4 Prozent der unbeschränkt Steuerpflichtigen mit zu versteuerndem Einkommen tragen knapp die Hälfte ihres Aufkommens. Rechnet man alle Steuerarten zusammen, ist die Belastung nur schwach progressiv und unten sogar regressiv. Rechnet man Transfers mit, sind Haushalte unterhalb der Mitte netto Empfänger; die effektive Grenzbelastung liegt in der Mitte höher als bei hohen Einkommen und ist bei niedrigen Einkommen am höchsten. Alle drei Befunde stimmen, sie messen Verschiedenes. Welcher Maßstab der richtige ist, lässt sich nicht empirisch entscheiden, sondern hängt davon ab, wonach man fragt, und wie folgenreich diese Wahl ist, zeigt sich noch am jüngsten Entlastungspaket.
Von GURT-Redaktion · 18. Juli 2026
Worum es geht
Wenn über Steuern gestritten wird, stehen sich zwei Erzählungen gegenüber: Die einen sagen, Spitzenverdiener trügen ohnehin den Löwenanteil. Die anderen sagen, untere und mittlere Einkommen zahlten anteilig zu viel. Beide berufen sich auf echte Zahlen. Der Grund ist, dass sie unterschiedliche Dinge messen. Dieser Beitrag legt drei gängige Maßstäbe nebeneinander und zeigt, was jeder von ihnen erfasst und was nicht.
Erster Maßstab: die Einkommensteuer allein
Betrachtet man nur die Einkommensteuer, ist das Bild eindeutig. Nach der Lohn- und Einkommensteuerstatistik des Statistischen Bundesamts für das Jahr 2022 zahlten 3,2 Millionen Steuerpflichtige den Spitzensteuersatz von 42 Prozent. Das sind 7,4 Prozent aller unbeschränkt Steuerpflichtigen mit zu versteuerndem Einkommen, und auf sie entfiel knapp die Hälfte des gesamten Einkommensteueraufkommens. Insgesamt weist die Statistik 44 Millionen Steuerpflichtige aus, darunter 36.530 mit einem Gesamtbetrag der Einkünfte von einer Million Euro und mehr. Ein Steuerpflichtiger ist dabei ein Steuerfall: Zusammenveranlagte Ehepaare zählen als einer.
| Kennzahl | Wert | Bezugsgröße und Datenjahr |
|---|---|---|
| KennzahlSteuerpflichtige | Wert44 Mio., Gesamteinkünfte 2.103 Mrd. € | Bezugsgröße und Datenjahralle ausgewiesenen Steuerpflichtigen; 2022 |
| KennzahlZahler des Spitzensteuersatzes | Wert3,2 Mio. = 7,4 % | Bezugsgröße und DatenjahrAnteil an den unbeschränkt Steuerpflichtigen mit zu versteuerndem Einkommen; 2022 |
| KennzahlDeren Anteil am Einkommensteueraufkommen | Wertknapp die Hälfte (49 %) | Bezugsgröße und Datenjahrgesamtes Einkommensteueraufkommen; 2022 |
| KennzahlEinkommensmillionäre | Wert36.530 | Bezugsgröße und DatenjahrSteuerpflichtige mit Gesamteinkünften von 1 Mio. € und mehr; 2022 |
Zweiter Maßstab: alle Steuern zusammen
Die Einkommensteuer ist aber nicht die ganze Steuerlast. Auf indirekte Steuern, vor allem die Mehrwertsteuer und Energiesteuern, entfielen nach einer Untersuchung des DIW (gefördert von der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung) rund 46 Prozent des gesamten Steueraufkommens. Diese Steuern hängen am Konsum, nicht am Einkommen, und belasten deshalb Haushalte mit niedrigen Einkommen anteilig stärker. Entsprechend verschiebt sich das Bild, sobald man alle Steuerarten zusammenrechnet.
| Bezugsgröße | Anteil des obersten Zehntels (%) |
|---|---|
| BezugsgrößeDirekte Steuern | Anteil des obersten Zehntels (%)59 |
| BezugsgrößeIndirekte Steuern | Anteil des obersten Zehntels (%)20 |
| BezugsgrößeSteuern insgesamt | Anteil des obersten Zehntels (%)42 |
| BezugsgrößeAnteil am Einkommen | Anteil des obersten Zehntels (%)32 |
Das Ergebnis der Studie: Über alle Steuerarten hinweg ist die Belastung nur schwach progressiv, in den unteren Dezilen wirkt sie sogar regressiv. Der Belastungsverlauf über die zehn Einkommensdezile zeigt das direkt.
| Einkommensdezil (1 = niedrig, 10 = hoch) | Steuerlast (% des Haushaltsbruttoeinkommens) |
|---|---|
| Einkommensdezil (1 = niedrig, 10 = hoch)1 | Steuerlast (% des Haushaltsbruttoeinkommens)23,1 |
| Einkommensdezil (1 = niedrig, 10 = hoch)2 | Steuerlast (% des Haushaltsbruttoeinkommens)18,6 |
| Einkommensdezil (1 = niedrig, 10 = hoch)3 | Steuerlast (% des Haushaltsbruttoeinkommens)17,5 |
| Einkommensdezil (1 = niedrig, 10 = hoch)4 | Steuerlast (% des Haushaltsbruttoeinkommens)18 |
| Einkommensdezil (1 = niedrig, 10 = hoch)5 | Steuerlast (% des Haushaltsbruttoeinkommens)17,8 |
| Einkommensdezil (1 = niedrig, 10 = hoch)6 | Steuerlast (% des Haushaltsbruttoeinkommens)19,1 |
| Einkommensdezil (1 = niedrig, 10 = hoch)7 | Steuerlast (% des Haushaltsbruttoeinkommens)20,5 |
| Einkommensdezil (1 = niedrig, 10 = hoch)8 | Steuerlast (% des Haushaltsbruttoeinkommens)22,5 |
| Einkommensdezil (1 = niedrig, 10 = hoch)9 | Steuerlast (% des Haushaltsbruttoeinkommens)24,2 |
| Einkommensdezil (1 = niedrig, 10 = hoch)10 | Steuerlast (% des Haushaltsbruttoeinkommens)31,2 |
Zwei Einschränkungen sind wichtig. Erstens ist die Datenbasis alt: Die Ergebnisse sind zwar auf 2015 fortgeschrieben, die für die Regressivität entscheidenden Konsumdaten stammen aber aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe von 2008. Eine gleichwertige neuere Analyse über sämtliche Steuerarten liegt nicht vor. Zweitens ist die Aufteilung keine Beobachtung, sondern eine Rechnung: Wer indirekte Steuern und Unternehmensteuern wirtschaftlich trägt, hängt von Überwälzungsannahmen ab. Die Studie selbst hält fest, dass einbehaltene Unternehmensgewinne nicht erfasst sind und ihre Aussagen deshalb gerade für sehr reiche Haushalte unvollständig bleiben.
Dritter Maßstab: Steuern und Transfers zusammen
Ein drittes Bild ergibt sich, wenn man nicht nur fragt, wer zahlt, sondern auch, wer empfängt. Eine Studie des ifo Instituts im Auftrag der CSU-nahen Hanns-Seidel-Stiftung hat 2023 das gesamte Steuer- und Transfersystem für den Rechtsstand 2022 durchgerechnet, auf Einkommensdaten von 2019. Danach sind Haushalte unterhalb der Mittelschicht weitgehend Netto-Transferempfänger: Sie erhalten mehr Leistungen, als sie an Steuern und Sozialabgaben zahlen. Ob das auch für die untere Mittelschicht gilt, hängt davon ab, ob man die gesetzliche Rente als Transfer oder als Einkommen zählt. Nach dieser Studie tragen die Mittelschicht und die hohen Einkommen die Umverteilung netto.
Auffällig ist ein zweiter Befund, den die Studie an einer Modellrechnung für einen erwerbstätigen Single-Haushalt zeigt: Von einem zusätzlich verdienten Euro bleiben in der Mitte effektiv nur rund 50 Prozent, und diese effektive Grenzbelastung liegt dort im Durchschnitt höher als bei hohen Einkommen. Am höchsten ist sie allerdings bei niedrigen Einkommen: Dort wurden 2022 bis zu 80 bis 100 Prozent eines Hinzuverdienstes über wegfallende Transfers wieder abgeschmolzen. Zu beachten ist auch, dass dieser Maßstab Sozialbeiträge einschließt, die der zweite Maßstab ausklammert. Was in der Studie „Mittelschicht“ heißt, ist über das Medianeinkommen abgegrenzt und nicht deckungsgleich mit den Einkommensdezilen der anderen Maßstäbe; die Grenzen stehen in der Methodik.
| Maßstab | Was gemessen wird | Befund | Quelle, Grundgesamtheit und Jahr |
|---|---|---|---|
| MaßstabEinkommensteuer allein | Was gemessen wirdWer wie viel Einkommensteuer zahlt; Sozialbeiträge bleiben außen vor | BefundStark progressiv: 7,4 % der unbeschränkt Steuerpflichtigen mit zu versteuerndem Einkommen tragen 49 % des Aufkommens | Quelle, Grundgesamtheit und JahrDestatis; je Steuerpflichtigem (Ehepaare zusammenveranlagt = ein Fall); Datenjahr 2022 |
| MaßstabAlle Steuern zusammen | Was gemessen wirdDirekte und indirekte Steuern, also auch Mehrwert- und Energiesteuern; ohne Sozialbeiträge | BefundNur schwach progressiv, in den unteren Dezilen regressiv; oberstes Zehntel trägt 42 % bei 32 % des Einkommens | Quelle, Grundgesamtheit und JahrDIW; Haushaltsdezile; fortgeschrieben auf 2015, Konsumdaten 2008 |
| MaßstabSteuern und Transfers | Was gemessen wirdNetto-Position im Steuer- und Transfersystem, inklusive Sozialbeiträgen | BefundUnterhalb der Mitte netto Transferempfänger; effektive Grenzbelastung in der Mitte rund 50 %, höher als bei hohen und am höchsten bei niedrigen Einkommen | Quelle, Grundgesamtheit und Jahrifo für die Hanns-Seidel-Stiftung; Netto-Position aus SOEP-Haushalten (2019), Grenzbelastung aus einer Modellrechnung für einen Single-Haushalt (Rechtsstand 2022) |
Zur Einordnung, wie Deutschland insgesamt dasteht, kommen zwei gesamtwirtschaftliche Kennzahlen hinzu. Sie gehören bewusst nicht zu den drei Maßstäben, weil sie nicht einzelne Einkommensgruppen messen, sondern das Land als Ganzes: die Abgabenquote und den Steuer- und Abgabenkeil.
| Kennzahl | Wert | Bezugsgröße und Datenjahr |
|---|---|---|
| KennzahlAbgabenquote | Wert38,1 % | Bezugsgröße und DatenjahrSteuern und Sozialbeiträge in Prozent des BIP; oberes Mittelfeld der OECD; 2023 |
| KennzahlSteuer- und Abgabenkeil | Wert47,9 % | Bezugsgröße und DatenjahrAnteil an den Arbeitskosten inkl. Arbeitgeberbeiträgen, Alleinstehende mit Durchschnittsverdienst ohne Kinder; zweithöchster Wert der 28 betrachteten OECD-Staaten, hinter Belgien (52,6 %); 2024 |
Warum die Zahlen auseinandergehen
Die drei Befunde widersprechen sich nicht. Sie beantworten verschiedene Fragen. Wer nur die Einkommensteuer betrachtet, misst ein bewusst progressiv gebautes Instrument. Wer alle Steuern addiert, nimmt den regressiv wirkenden Konsumanteil hinzu. Wer Transfers mitrechnet, misst nicht mehr die Steuerlast, sondern die Netto-Position im Sozialstaat. Hinzu kommt der Unterschied zwischen Durchschnitts- und Grenzbelastung, unterschiedliche Grundgesamtheiten (Steuerpflichtige gegen Haushaltsdezile) und Bezugsjahre, die von 2008 bis 2022 reichen.
Für die Debatte heißt das: Beide Lager können mit korrekten Zahlen gegensätzliche Geschichten erzählen, solange offenbleibt, welcher Maßstab gemeint ist. Welcher der richtige ist, lässt sich nicht empirisch klären, sondern hängt davon ab, wonach man fragt: nach Leistungsfähigkeit, nach der Netto-Position im Sozialstaat oder nach dem Anreiz, zusätzlich zu arbeiten.
Im Bundestag gibt es dazu einen Vorstoß. Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag vom 5. Februar 2026, § 44 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien zu ergänzen: Steuerliche Gesetzentwürfe sollen künftig schätzen, welcher Anteil der Mehr- oder Mindereinnahmen auf Unternehmen und welcher auf Privathaushalte entfällt, für die Haushalte aufgeschlüsselt nach Einkommensdezilen sowie für die reichsten 5, 1 und 0,1 Prozent. Bisher verlangt § 44 Angaben zu Haushaltswirkungen und Erfüllungsaufwand, nicht aber zur Verteilungswirkung.
„Aktuell ist nicht ersichtlich, inwiefern beispielsweise Personen mit niedrigen oder hohen Einkommen durch ein Gesetz be- oder entlastet werden.“
Über den Antrag der Oppositionsfraktion war bis zum Redaktionsschluss im Juli 2026 nicht entschieden. Er würde die Maßstabsfrage auch nicht beantworten, sondern nur festlegen, welche Größe künftig auszuweisen wäre. Gegen eine solche Pflicht lässt sich einwenden, dass sie zusätzlichen Aufwand schafft und dass ihr Ergebnis von eben den Überwälzungsannahmen abhängt, an denen sich die vorliegenden Studien unterscheiden. Wie heikel dieser Punkt ist, zeigt der Antrag selbst: Er verlangt zusätzlich, die Methodik der Steuerinzidenz offenzulegen.
Welche Verteilungsangaben das Entlastungspaket liefert
Kurz nach dem Antrag lieferte die Regierung selbst eine Verteilungsdarstellung, wenn auch in anderer Form. Am 2. Juli 2026 einigte sich der Koalitionsausschuss auf ein Entlastungspaket von rund zehn Milliarden Euro im Jahr: höherer Grundfreibetrag, höherer Kinderfreibetrag, mehr Kindergeld, höherer Arbeitnehmerpauschbetrag, ein später greifender Spitzensteuersatz ab 70.600 Euro, dazu ein früher greifender Höchststeuersatz von 45 Prozent (ab 250.000 statt bisher rund 278.000 Euro) und ein neuer Satz von 47 Prozent ab 280.000 Euro, ein geringerer Abzug für Handwerkerleistungen und eine von zwei auf fünf Prozent steigende Minijob-Pauschale. Das Bundesfinanzministerium legte dazu offen, wen die Entlastung wie stark trifft.
| Haushalt (2 Kinder) | Brutto im Monat | Entlastung 2028 im Jahr | Anteil am Bruttojahreseinkommen (GURT) |
|---|---|---|---|
| Haushalt (2 Kinder)Pflegekraft und Busfahrer/in | Brutto im Monat5.600 € (je 2.800 €) | Entlastung 2028 im Jahrrund 632 € | Anteil am Bruttojahreseinkommen (GURT)0,94 % |
| Haushalt (2 Kinder)Erzieher/in und Elektriker/in | Brutto im Monat6.400 € (je 3.200 €) | Entlastung 2028 im Jahrrund 642 € | Anteil am Bruttojahreseinkommen (GURT)0,84 % |
| Haushalt (2 Kinder)Lehrer/in und Ingenieur/in | Brutto im Monat10.000 € (je 5.000 €) | Entlastung 2028 im Jahrrund 678 € | Anteil am Bruttojahreseinkommen (GURT)0,57 % |
| Haushalt (2 Kinder)Alleinerziehend, Pflegekraft | Brutto im Monat2.800 € | Entlastung 2028 im Jahrrund 468 € | Anteil am Bruttojahreseinkommen (GURT)1,39 % |
| Haushalt (2 Kinder)Alleinerziehend, Erzieher/in | Brutto im Monat3.200 € | Entlastung 2028 im Jahrrund 471 € | Anteil am Bruttojahreseinkommen (GURT)1,23 % |
| Haushalt (2 Kinder)Alleinerziehend, Lehrer/in | Brutto im Monat5.000 € | Entlastung 2028 im Jahrrund 496 € | Anteil am Bruttojahreseinkommen (GURT)0,83 % |
Auch diese Darstellung trifft eine Maßstabsentscheidung. Die Übersicht rechnet mit sechs Modellhaushalten, die alle zwei Kinder haben; Alleinstehende und Haushalte ohne Kinder kommen darin nicht vor, und statt nach Einkommensdezilen ordnet sie nach Berufsbildern. Auch die beiden Maßnahmen, die nicht entlasten, sondern belasten, tauchen in der Tabelle nicht auf: der früher greifende Höchststeuersatz am oberen Ende und die höhere Minijob-Pauschale am unteren.
Hinzu kommt, dass die Beträge, aufs Jahr und aufs Einkommen bezogen, nah beieinander liegen. Ein Paar mit 5.600 Euro brutto im Monat, gut 67.000 Euro im Jahr, wird 2028 um rund 632 Euro entlastet, das sind 0,9 Prozent seines Bruttoeinkommens. Ein Paar mit 10.000 Euro im Monat erhält 678 Euro, aber nur 0,6 Prozent. In absoluten Euro bekommt der besserverdienende Haushalt also etwas mehr, gemessen am Einkommen weniger. Am stärksten entlastet die Reform, gemessen am Einkommen, die alleinerziehende Pflegekraft mit dem niedrigsten Einkommen: Für sie sind 468 Euro 1,4 Prozent. Welcher der Vergleiche der aussagekräftigere ist, entscheidet wieder der Maßstab, und die Übersicht legt sich darauf nicht fest.
Was die Quellen jeweils messen
Die vier Quellen stehen für die verschiedenen Maßstäbe und für die internationale Einordnung. Sie sind nicht als Streitparteien ausgewählt, sondern weil sie die im Beitrag verwendeten Zahlen erhoben oder in Auftrag gegeben haben.