Wer trägt die Pflege?

Ende 2023 waren in Deutschland 5,7 Millionen Menschen pflegebedürftig, und die meisten von ihnen werden zu Hause von Angehörigen versorgt. Die Pflegeversicherung zahlt dabei nie die vollen Kosten, sondern feste Beträge; den Rest trägt der Einzelne. Weil die Ausgaben schneller steigen als die Einnahmen, liegt seit Juni ein Reformentwurf vor. Er schließt eine Anhebung des Beitragssatzes aus und holt das Geld überwiegend bei den Leistungen.

Von GURT-Redaktion · 16. August 2026

Worum es geht

Die Pflegeversicherung gibt es seit 1995, und sie funktioniert anders, als viele erwarten. Sie ist eine Teilleistungsversicherung: Sie zahlt bei Pflegebedürftigkeit einen festen Betrag, der sich nach dem Pflegegrad richtet, nicht die tatsächlich anfallenden Kosten. Was darüber hinausgeht, tragen die Pflegebedürftigen und ihre Familien. Dieser eine Konstruktionsgrundsatz erklärt einen Großteil der heutigen Debatte.

Der Beitrag verfolgt eine Frage in drei Schritten: Wer leistet die Pflege, wer bezahlt sie, und was würde die geplante Reform daran ändern? Er bewertet nicht, welcher Weg der richtige ist, sondern zeigt, welche Wege zur Wahl stehen und wen sie jeweils belasten.

Wer pflegt

Pflege findet überwiegend zu Hause statt, nicht im Heim. Ende 2023 waren in Deutschland 5,69 Millionen Menschen pflegebedürftig. Fast neun von zehn wurden zu Hause versorgt, und die größte Gruppe wurde ausschließlich von Angehörigen gepflegt, ohne jeden Pflegedienst.

Waffle-Diagramm
Daten als Tabelle anzeigen
VersorgungsformPflegebedürftige (Personen)Anteil
Allein durch Angehörige3.103.00754,5 %
Mit ambulantem Pflegedienst1.100.67219,3 %
Vollstationär im Pflegeheim799.59114,1 %
Pflegegrad 1 ohne Pflegedienst oder Heim685.20312,0 %
Pflegebedürftige nach Versorgungsform, Stichtag Dezember 2023, je 100 Personen. Die Kachelzahlen sind aus den amtlichen Absolutwerten gerundet. Die Pflegegrad-1-Gruppe fasst zwei Zeilen der amtlichen Tabelle zusammen. Quelle: Statistisches Bundesamt, Pflegestatistik 2023.Quelle: Statistisches Bundesamt — Pflegestatistik 2023, Deutschlandergebnisse

Der Anteil der Heimbewohner ist dabei nicht gestiegen, sondern gefallen: von 27 Prozent im Jahr 2015 auf 14 Prozent im Jahr 2023. Das liegt vor allem daran, dass durch den erweiterten Pflegebedürftigkeitsbegriff viele Menschen mit geringerem Hilfebedarf hinzugekommen sind, die zu Hause leben. Die Zahl der Heimbewohner selbst blieb zwischen 2021 und 2023 nahezu unverändert (plus 0,8 Prozent), während die Zahl der von Angehörigen Versorgten um 21 Prozent wuchs.

Wie viele Menschen dafür Angehörige pflegen, lässt sich nicht sagen. Eine amtliche Zahl gibt es nicht, und das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung hält auch mit Befragungsdaten eine belastbare Schätzung für nicht möglich; sicher sei nur, dass diese Gruppe die Beschäftigten der beruflichen Pflege um ein Vielfaches übersteigt. Belegbar ist allein die Zahl der Pflegebedürftigen, die ausschließlich von Angehörigen versorgt werden: 3,1 Millionen. Beruflich gepflegt wird daneben: Im Juni 2025 arbeiteten rund 1,76 Millionen Menschen sozialversicherungspflichtig in Pflegeberufen. Das ist eine Berufs-, keine Einrichtungszählung und deshalb keine Gegenzahl zu den 3,1 Millionen, sondern eine zweite Größenordnung. Jede fünfte dieser Kräfte hat eine ausländische Staatsangehörigkeit, 2015 war es jede vierzehnte: Der berufliche Teil der Pflege wird zunehmend von Eingewanderten getragen.

Wie viele es werden

Zwischen 2017 und 2023 ist die Zahl der Pflegebedürftigen von 3,4 auf 5,7 Millionen gestiegen. Ein großer Teil davon ist allerdings kein Zuwachs an Hilfebedarf, sondern eine Folge der Reform von 2017: Seither gelten fünf Pflegegrade statt drei Pflegestufen, und der Begriff der Pflegebedürftigkeit ist weiter gefasst — 2015 zählte die Statistik nach altem Maßstab erst 2,86 Millionen. Für den jüngsten Zeitraum, 2021 bis 2023, beziffert das Statistische Bundesamt den rein demografisch bedingten Anteil auf etwa 100.000 von rund 730.000 zusätzlichen Personen.

Liniendiagramm
Liniendiagramm in Millionen Pflegebedürftigen. Die durchgezogene Linie zeigt die amtlich gezählten Werte ab 2017: 3,41 Millionen im Jahr 2017, 4,13 (2019), 4,96 (2021) und 5,69 Millionen im Jahr 2023. Sie beginnt erst 2017, weil zum 1. Januar jenes Jahres der Pflegebedürftigkeitsbegriff erweitert wurde; der Wert von 2015 (2,86 Millionen) zählte noch nach Pflegestufen und ist mit den späteren nicht vergleichbar. Zwei gestrichelte Linien setzen die Vorausberechnung des Statistischen Bundesamtes ab dem Basisjahr 2021 fort. Bleiben die Pflegequoten je Altersgruppe konstant, wären es 5,64 Millionen im Jahr 2035 und 6,78 Millionen im Jahr 2055. Steigen die Quoten wie zuletzt weiter, wären es 6,3 beziehungsweise 7,6 Millionen. Der tatsächliche Wert von 2023 liegt damit bereits nahe dem, was die vorsichtigere Rechnung erst für 2035 erwartete.
JahrReihePflegebedürftige (Mio.)
2017Amtlich gezählt3,41
2019Amtlich gezählt4,13
2021Amtlich gezählt4,96
2023Amtlich gezählt5,69
2021Vorausberechnung, konstante Quoten4,96
2035Vorausberechnung, konstante Quoten5,64
2055Vorausberechnung, konstante Quoten6,78
2021Vorausberechnung, steigende Quoten4,96
2035Vorausberechnung, steigende Quoten6,3
2055Vorausberechnung, steigende Quoten7,6
Pflegebedürftige in Millionen. Durchgezogen die Pflegestatistik (Stichtag Dezember), gestrichelt die Vorausberechnung ab Basisjahr 2021. Die Reihe beginnt 2017, weil der erweiterte Pflegebedürftigkeitsbegriff ältere Werte unvergleichbar macht; Näheres in der Methodik. Quellen: Statistisches Bundesamt, Pflegestatistik 2023 (gezählte Werte) und Pflegevorausberechnung, PM Nr. 124 vom 30. März 2023 (gestrichelte Linien).Quelle: Statistisches Bundesamt — Pflegevorausberechnung (PM Nr. 124 vom 30.03.2023); gezählte Werte aus der Pflegestatistik 2023

Die vorsichtigere Variante der amtlichen Vorausberechnung erwartete für 2035 rund 5,6 Millionen Pflegebedürftige. Dieser Wert war Ende 2023 bereits erreicht — zwölf Jahre früher. Die Vorausberechnung ist ausdrücklich ein Modell und keine Prognose; gemessen an ihr verläuft die tatsächliche Entwicklung am oberen Rand.

Was die Pflege kostet, und wen

Bezahlt wird die Pflege aus zwei Töpfen. Der erste ist die Pflegeversicherung. Ihr Beitragssatz liegt seit Januar 2025 bei 3,6 Prozent des Bruttolohns, für Kinderlose ab 23 Jahren bei 4,2 Prozent; 2026 blieb er unverändert. Arbeitgeber und Beschäftigte teilen ihn sich, den Zuschlag für Kinderlose zahlen Beschäftigte allein, und ab dem zweiten Kind sinkt der Satz gestaffelt. Erhoben wird er nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze: Wer mehr verdient, zahlt auf den darüberliegenden Teil nichts. Trotzdem reicht das Geld nicht: Nach der Finanzstatistik des Gesundheitsministeriums gab die soziale Pflegeversicherung 2024 rund 1,5 Milliarden Euro mehr aus, als sie einnahm, und 2025 knapp eine halbe Milliarde. Dass die Lücke 2025 kleiner ausfiel, liegt nicht an sinkenden Ausgaben: Der zum 1. Januar 2025 erhöhte Beitragssatz hob die Einnahmen von 66,7 auf 73,3 Milliarden Euro, die Ausgaben zogen fast ebenso stark mit. Die Darlehen des Bundes zählt diese Reihe nicht als Einnahme; für 2026 sind 3,2 Milliarden Euro vorgesehen, ausdrücklich um den Beitragssatz zu halten.

Der zweite Topf ist das eigene Konto. Im Heim übernimmt die Pflegekasse je nach Pflegegrad einen festen Betrag, von 805 Euro im Pflegegrad 2 bis 2.096 Euro im Pflegegrad 5. Was darüber hinaus anfällt, zahlt der Bewohner. Weil die Kosten steigen, der Kassenbetrag aber feststeht, wächst dieser Anteil Jahr für Jahr.

Balkendiagramm
Balkendiagramm der drei Bestandteile, die Heimbewohnerinnen und Heimbewohner im ersten Jahr monatlich selbst zahlen, Stand 1. Juli 2026. Auf die Pflegekosten entfallen 1.775 Euro, auf Unterkunft und Verpflegung 1.068 Euro und auf Investitionskosten 521 Euro. Zusammen sind das 3.364 Euro im Monat. Die Pflegekasse zahlt daneben ihren festen Leistungsbetrag; die Differenz zu den tatsächlichen Kosten trägt der Einzelne.
BestandteilBetrag (€/Monat)
Pflegekosten, Eigenanteil1.775
Unterkunft und Verpflegung1.068
Investitionskosten521
Monatliche Eigenbeteiligung im ersten Jahr im Pflegeheim, Bundesdurchschnitt zum 1. Juli 2026, in Euro. Summe 3.364 Euro. In den Pflegekosten stecken 128 Euro Ausbildungsumlage. Quelle: Verband der Ersatzkassen (vdek), Auswertung der Vergütungsvereinbarungen.Quelle: vdek — Eigenbeteiligung in der stationären Pflege, Stand 1. Juli 2026

Im Bundesdurchschnitt sind das seit Juli 3.364 Euro im Monat, 256 Euro mehr als ein Jahr zuvor; je nach Bundesland liegt der Wert zwischen 2.891 und 3.761 Euro. Nach dem ersten Jahr sinkt der Pflegekosten-Anteil schrittweise, weil die Kasse mit zunehmender Verweildauer Zuschläge zahlt. Die Investitionskosten von 521 Euro sind Aufwendungen für Gebäude und Ausstattung. Für die pflegerische Versorgungsstruktur sind nach § 9 SGB XI die Länder verantwortlich; wie weit sie Einrichtungen fördern, bestimmt jedes Land selbst. Der vdek rechnet vor: Übernähmen die Länder Investitions- und Ausbildungskosten vollständig, müssten Heimbewohner „auf einen Schlag monatlich 649 Euro weniger im Durchschnitt bezahlen“. Wer die Eigenanteile nicht aufbringen kann, erhält Sozialhilfe: Ende 2024 bezogen 270.640 Menschen in Einrichtungen Hilfe zur Pflege.

Hinzu kommt, dass die Leistungsbeträge der Pflegeversicherung derzeit nicht steigen. Sie wurden zuletzt Anfang 2025 um 4,5 Prozent angehoben; die nächste Anpassung ist nach geltendem Recht erst für Januar 2028 vorgesehen. In den Jahren dazwischen verlieren sie an Kaufkraft, während die Heimkosten weiter wachsen. Der Reformentwurf will genau diese Regel ersetzen: Ab 2028 sollen die Beträge jährlich zum 1. Juli steigen, um das Mittel der Kerninflationsrate der drei Vorjahre, höchstens aber so stark wie die Löhne. Die Anpassung 2028 selbst fällt dabei geringer aus als nach heutigem Recht — sie ist der zweitgrößte Sparposten des Entwurfs.

Was sich ändern soll

Die Koalition aus CDU, CSU und SPD hat sich im Koalitionsvertrag eine „große Pflegereform“ vorgenommen und dafür eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingesetzt, die ihre Ergebnisse noch 2025 vorlegen sollte. Das geschah im Dezember 2025, allerdings als Katalog von Optionen statt als Festlegung; Brandenburg stimmte dem Papier nicht zu. Ein halbes Jahr später folgte der Gesetzentwurf.

Datentabelle
VorhabenStandDatum
Beitragssatz 3,6 Prozentin Kraftseit 1. Januar 2025
Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“Ergebnisse vorgelegt11. Dezember 2025
Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflegein Kraftseit 1. Januar 2026
Pflegefachassistenzeinführungsgesetzverkündetgilt ab 1. Januar 2027
Pflegeneuordnungsgesetz (große Reform)Referentenentwurfseit 5. Juni 2026, Kabinett offen
Stand der pflegepolitischen Vorhaben am 16. August 2026. Die große Reform ist als Referentenentwurf veröffentlicht, aber noch nicht vom Kabinett beschlossen.Quelle: Bundesministerium für Gesundheit — Gesetze und Verordnungen (Einzelbelege je Zeile im Text)

Nicht alles steht still. Seit Januar 2026 dürfen Pflegefachpersonen mehr eigenständig entscheiden, etwa in der Wundversorgung und bei Diabetes (Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege), und ab Januar 2027 löst eine bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung die bisher 27 landesrechtlichen Ausbildungen ab. Beides betrifft aber, wer pflegt, nicht wer zahlt.

Der Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes schließt eines ausdrücklich aus: Beitragssatzanhebungen kommen „nicht in Betracht“, damit die Lohnnebenkosten nicht weiter steigen. Andere Beiträge steigen sehr wohl. Für 2030 rechnet der Entwurf mit 20,3 Milliarden Euro Entlastung; 15,8 davon kommen aus geringeren Ausgaben, 4,6 aus höheren Einnahmen.

Balkendiagramm
Balkendiagramm der Einzelposten des Referentenentwurfs für das Jahr 2030, in Millionen Euro. Oben die zehn Posten, die Ausgaben senken: strengere Begutachtung 4.200, geringere Leistungsanpassung ab 2028 3.500, weniger Rentenbeiträge für Pflegepersonen 2.100, später höhere Zuschläge im Heim 2.000, Prävention und Rehabilitation 1.200, halbiertes Entlastungsbudget in den ersten drei Monaten 1.100, spätere Rückzahlung der Bundesdarlehen 740, Streichung des Entlastungsbetrags im Pflegegrad 1 500, begrenzte Verwaltungskosten 300 und die Korrektur der Flexi-Rente 150. Darunter, durch eine Linie getrennt, die vier Posten, die Einnahmen erhöhen: höhere Beitragsbemessungsgrenze 1.800, Beiträge auf Minijobs 1.200, höherer Zuschlag für Kinderlose 1.200 und die eingeschränkte beitragsfreie Mitversicherung 350. Zusammen 15.790 Millionen Euro aus Minderausgaben und 4.550 Millionen aus Mehreinnahmen, also 20.340 Millionen Euro.
MaßnahmeFinanzwirkung 2030 (Mio. €)
Strengere Begutachtung4.200
Geringere Leistungsanpassung ab 20283.500
Weniger Rentenbeiträge für Pflegepersonen2.100
Später höhere Zuschläge im Heim2.000
Prävention und Rehabilitation1.200
Entlastungsbudget halbiert, erste drei Monate1.100
Bundesdarlehen später zurückzahlen740
Entlastungsbetrag im Pflegegrad 1 gestrichen500
Verwaltungskosten begrenzt300
Flexi-Rente korrigiert150
Höhere Beitragsbemessungsgrenze1.800
Beiträge auf Minijobs1.200
Höherer Zuschlag für Kinderlose1.200
Beitragsfreie Mitversicherung eingeschränkt350
Finanzwirkung der einzelnen Maßnahmen im Jahr 2030, in Millionen Euro. Über der Linie Minderausgaben, darunter Mehreinnahmen. Der Entwurf weist Jahreswerte für 2027 bis 2030 aus; 2030 ist das letzte und höchste. Quelle: Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vom 5. Juni 2026, Abschnitt D.Quelle: Referentenentwurf Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) vom 5. Juni 2026

Zwei Posten treffen unmittelbar Leistungsempfänger. Der höchste Zuschlag im Heim wird erst nach viereinhalb statt nach drei Jahren erreicht — wer bereits im Heim lebt, behält seine erreichte Stufe. Und im Pflegegrad 1 entfällt der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat, nach dem Entwurfstext ohne Bestandsschutz: „Beim Pflegegrad 1 wird künftig auf die Zahlung eines Entlastungsbetrags verzichtet, dafür wird im Gegenzug ein Anspruch auf entsprechende Pflegebegleitung eingeführt.“ Nur der daneben gezahlte Zuschuss bei vollstationärer Pflege entfällt allein für neue Fälle; Bestandsfälle behalten ihn.

Ebenfalls im Entwurf: Die Vorgaben zur Tariftreue in der Pflege sollen bis Ende 2030 ausgesetzt werden. Für die Gewerkschaft ver.di ist das „ein Affront gegen diejenigen, die sich jeden Tag professionell um pflegebedürftige Menschen kümmern“, so Vorstandsmitglied Sylvia Bühler. Beschlossen ist von alldem nichts. Der Entwurf liegt seit dem 5. Juni vor, das Kabinett hat ihn mehrfach vertagt, und seit Ende Juli führt mit Carsten Linnemann ein neuer Minister das Haus.

Wo der Streit beginnt

Über die Rechnung sind sich die Beteiligten weitgehend einig. Über die Konsequenz nicht:

Im Diskurs
Wer soll die Lücke schließen?
Die Lücke lässt sich über Steuern, über Beiträge oder über geringere Leistungen schließen. Welchen Weg soll die Reform gehen?
Über den Befund wird kaum gestritten: Die Pflegeversicherung gibt mehr aus, als sie einnimmt, und die Eigenanteile steigen. Der Streit betrifft die Konsequenz. Stand Dezember 2025 bis Juni 2026; die ersten drei Stimmen datieren vor dem Entwurf vom 5. Juni und beziehen sich nicht auf ihn, die letzten drei sind Reaktionen darauf. Positionen paraphrasiert, wörtliche Zitate an der Fundstelle geprüft, je mit Quelle:
Bundesgesundheitsministerium
Die Regierung hält am Teilleistungssystem fest und will das vorhandene Geld gezielter einsetzen. Die frühere Ministerin Nina Warken bei der Vorlage der Bund-Länder-Ergebnisse: „Dazu halten wir an der Systematik des Teilleistungssystems fest, wollen die finanziellen Mittel aber zielgerichteter für nachweislich nutzbringende Leistungen einsetzen.“ Seit dem 29. Juli 2026 führt Carsten Linnemann das Haus; inhaltlich hat er sich zur Reform noch nicht festgelegt.
GKV-Spitzenverband
Die Pflegekassen halten die Lage für akut: „Bei der Pflegeversicherung brennt die Hütte und wir müssen uns dringend ans Löschen machen.“ Vorstandschef Oliver Blatt nennt drei Schritte: Der Bund solle die 5,2 Milliarden Euro aus der Coronapandemie zurückzahlen und die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige übernehmen, die Länder sollten die Investitionskosten der Heime tragen. Zum dritten Schritt sagt er: „Dadurch könnte praktisch über Nacht jeder Pflegeheimbewohner im Durchschnitt um 500 Euro entlastet werden.“
Sozialverband VdK
Der Sozialverband hält den Entwurf für unterfinanziert und kritisiert, dass gespart werde, wo Menschen betroffen sind. Verena Bentele: „Da für eine gerechtere Finanzierung der Pflegeversicherung nicht genügend Geld zur Verfügung gestellt wird, entlastet Frau Warken pflegende Angehörige nicht ausreichend. Vielmehr schränkt sie Entlastungen teilweise sogar ein.“ Der Verband rechnet vor, dass durch die angehobenen Zugangsschwellen künftig jedes Jahr 120.000 Menschen weniger einen Pflegegrad erhalten als heute; weitere 155.000 kämen in einen niedrigeren Grad.
Quelle: Sozialverband VdK — Pressemitteilung vom 4. Juni 2026 · Sozialverband VdK Deutschland
Pflegewissenschaft (Heinz Rothgang, Universität Bremen)
Der Pflegeökonom plädiert dafür, das Verhältnis umzudrehen: Statt eines festen Kassenbetrags und eines wachsenden Eigenanteils solle der Eigenanteil fest sein und die Versicherung den Rest tragen, der sogenannte Sockel-Spitze-Tausch. Dessen „Charme“ sei, dass die Eigenanteile dauerhaft eingefroren würden. Er warnt: „Wenn das jetzt nicht umgesetzt wird, wird der Unmut in der Bevölkerung zunehmen — und wir werden das Thema in der nächsten Legislaturperiode wieder auf der Agenda sehen.“
Arbeitgeber (BDA)
Die Arbeitgeber begrüßen die geplanten Einsparungen, wehren sich aber gegen höhere Einnahmen aus Beiträgen: Die vorgesehene Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze und die Beitragspflicht für Minijobs belasteten Arbeitgeber mit rund zwei Milliarden Euro jährlich. „Diese Maßnahmen, die Arbeit weiter verteuern und die Lohnzusatzkosten noch stärker in die Höhe treiben, sollten unterbleiben.“ Stattdessen fordert der Verband eine nach Pflegegraden gestaffelte Wartezeit vor dem Leistungsbezug.
Quelle: BDA — Stellungnahme zum Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (10. Juni 2026) · Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
Private Pflegeversicherung (PKV-Verband)
Der Verband hält zusätzliche Einnahmen für eine Verschiebung des Problems: „Die Finanzprobleme der sozialen Pflegeversicherung löst die Reform bestenfalls kurzfristig. Zusätzliche Einnahmen ersetzen keine Strukturreformen.“ Die geplante Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze sende „ein verheerendes Signal für den Wirtschaftsstandort und die jüngeren Generationen“. Er wirbt für den Einstieg in eine Kapitaldeckung und für private Zusatzvorsorge.
Quelle: PKV-Verband — Meldung vom 5. Juni 2026 · Verband der Privaten Krankenversicherung
Einordnung: Die Positionen sind sich in einem Punkt einig: Mit den heutigen Einnahmen und dem heutigen Leistungsversprechen geht die Rechnung nicht auf. Von dort führen vier Wege weg, und der Entwurf kombiniert zwei davon. Mehr Geld aus öffentlichen Haushalten, wie es Pflegekassen und Sozialverband fordern — der Bund soll Corona-Schulden und Rentenbeiträge übernehmen, die Länder die Investitionskosten. Mehr Geld aus Beiträgen, wie es der Entwurf auf der Einnahmenseite vorsieht: Das belastet Löhne und Arbeitgeber. Weniger Leistung, der größere Teil des Entwurfs: Das belastet Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Und ein Umbau der Finanzierung selbst — Rothgangs Sockel-Spitze-Tausch, der den Eigenanteil einfriert, oder die Kapitaldeckung, für die der PKV-Verband wirbt. Welcher Weg gewählt wird, ist keine Rechenfrage, sondern eine Verteilungsentscheidung.

Gemessen ist zweierlei: Die Pflegeversicherung gibt seit 2024 mehr aus, als sie einnimmt, und der Eigenanteil im Heim wächst seit Jahren. Erwartet, aber nicht gemessen ist der weitere Anstieg der Pflegebedürftigen — er stammt aus einer Modellrechnung, die das Statistische Bundesamt ausdrücklich nicht als Prognose versteht. Offen ist, wer die Differenz trägt. Der vorliegende Entwurf beantwortet das überwiegend zulasten der Leistungen und zu einem kleineren Teil über zusätzliche Einnahmen; ob es dabei bleibt, entscheidet sich frühestens mit der Kabinettsbefassung, für die der September angekündigt ist.