Bürgergeld: Wer bekommt es — und was ändert die neue Grundsicherung?

Kaum ein Sozialthema wird so hart diskutiert wie das Bürgergeld — für die einen „Vollkasko“, für die anderen Existenzminimum. 2026 wird es zur „neuen Grundsicherung“ mit schärferen Pflichten umgebaut. Die echten Zahlen zeigen, wer es bekommt, ob es zum Leben reicht, ob sich Arbeit noch lohnt — und was die Reform ändert.

Von GURT-Redaktion · 4. Juni 2026

Worum es geht

Kaum ein Sozialthema wird so hart diskutiert wie das Bürgergeld — die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II), 2023 aus „Hartz IV“ hervorgegangen. Im Streit steht es für „Vollkasko“ und „Arbeitsverweigerung“ auf der einen, für „Existenzminimum“ und „Würde“ auf der anderen Seite. 2026 wird es erneut umgebaut: zur „neuen Grundsicherung“ mit schärferen Pflichten.

Drei Fragen führen durch den Beitrag: Wer bekommt Bürgergeld — und warum arbeiten nicht alle? Reicht es zum Leben, und lohnt sich Arbeit noch? Und was ändert die neue Grundsicherung?

Wer bekommt Bürgergeld?

Im Mai 2025 bezogen rund 5,5 Millionen Menschen Bürgergeld. Das Bild der „arbeitsunwilligen“ Empfänger trügt: Gut ein Viertel sind Kinder, ein weiteres Viertel betreut Kinder, pflegt Angehörige, ist in Ausbildung oder krank — und rund 0,8 Millionen arbeiten sogar, verdienen aber zu wenig („Aufstocker“). Als arbeitslos gemeldet ist nur etwa ein Drittel der Beziehenden.

Treemap
Arbeitslos (erwerbsfähig)1,8 Mio · 33 %Kinder & nicht Erwerbsfähige1,5 Mio · 27 %Erwerbsfähig, nicht arbeitslos1,4 Mio · 25 %Erwerbstätig — „Aufstocker“0,8 Mio · 15 %
  • Arbeitslos (erwerbsfähig)1,8 Mio · 33 %
  • Kinder & nicht Erwerbsfähige1,5 Mio · 27 %
  • Erwerbsfähig, nicht arbeitslos1,4 Mio · 25 %
  • Erwerbstätig — „Aufstocker“0,8 Mio · 15 %
Arbeitslos (erwerbsfähig)
Erwerbsfähige, die als arbeitslos gemeldet sind — rund 46 % der Erwerbsfähigen.
Kinder & nicht Erwerbsfähige
Vor allem Kinder unter 15 Jahren — sie dürfen und können nicht arbeiten.
Erwerbsfähig, nicht arbeitslos
Betreuen kleine Kinder, pflegen Angehörige, sind in Schule/Ausbildung/Maßnahme oder arbeitsunfähig.
Erwerbstätig — „Aufstocker“
Sie arbeiten, ihr Lohn reicht aber nicht zum Leben (rund 814.000).
Daten als Tabelle anzeigen
gruppemio (Mio)AnteilEnthält
Arbeitslos (erwerbsfähig)1,832,7 %Erwerbsfähige, die als arbeitslos gemeldet sind — rund 46 % der Erwerbsfähigen.
Kinder & nicht Erwerbsfähige1,527,3 %Vor allem Kinder unter 15 Jahren — sie dürfen und können nicht arbeiten.
Erwerbsfähig, nicht arbeitslos1,425,5 %Betreuen kleine Kinder, pflegen Angehörige, sind in Schule/Ausbildung/Maßnahme oder arbeitsunfähig.
Erwerbstätig — „Aufstocker“0,814,5 %Sie arbeiten, ihr Lohn reicht aber nicht zum Leben (rund 814.000).
Bürgergeld-Beziehende nach Gruppen, rund 5,5 Mio (2024/2025), in Mio Personen. Quelle: Bundesagentur für Arbeit (Statistik SGB II).Quelle: Bundesagentur für Arbeit — Statistik Grundsicherung (SGB II)

Reicht es — und lohnt sich Arbeit noch?

Wie hoch ist das Bürgergeld? Der Regelsatz für eine alleinstehende Person stieg 2023 und 2024 kräftig — von 449 auf 563 Euro —, um die hohe Inflation auszugleichen; seither gilt eine „Nullrunde“: 2025 und 2026 bleibt er bei 563 Euro. Dazu kommen die Kosten der Unterkunft. Insgesamt kostete das Bürgergeld 2024 rund 46,9 Milliarden Euro.

Liniendiagramm
Liniendiagramm des Bürgergeld-Regelsatzes für eine alleinstehende Person, 2022–2026, in Euro pro Monat (durchgezogen), mit einer gestrichelten Vergleichslinie: dem Betrag, den die 449 Euro von 2022 bräuchten, um die Kaufkraft zu halten (mit dem Verbraucherpreisindex fortgeschrieben). Nach 449 Euro (2022) stieg der Regelsatz 2023 auf 502 und 2024 auf 563 Euro und überholte damit die seit 2022 aufgelaufene Inflation; seither gilt eine „Nullrunde“ (2025 und 2026: 563 Euro), während die Kaufkraft-Linie weiter steigt und den Abstand verringert. 2026 liegt der Regelsatz mit 563 Euro noch über der fortgeschriebenen Kaufkraft von rund 507 Euro. Hinzu kommen jeweils die Kosten der Unterkunft. Die gesetzliche Anpassung folgt einem eigenen Mischindex aus Preisen und Nettolöhnen; der Verbraucherpreisindex dient hier als allgemeine Vergleichsgröße, der Wert für 2026 beruht auf einer Inflationsprognose von rund zwei Prozent.
jahreuro ()reihe
2.022449Regelsatz
2.023502Regelsatz
2.024563Regelsatz
2.025563Regelsatz
2.026563Regelsatz
2.022449Kaufkraft von 2022
2.023476Kaufkraft von 2022
2.024486Kaufkraft von 2022
2.025497Kaufkraft von 2022
2.026507Kaufkraft von 2022
Bürgergeld-Regelsatz für Alleinstehende, in € pro Monat (ohne Wohnkosten), mit inflationsbereinigter Vergleichslinie (449 € von 2022, mit dem VPI fortgeschrieben; 2026 Prognose). Quelle: Bundesregierung/BMAS (Regelsatz); Statistisches Bundesamt (Verbraucherpreisindex).Quelle: Bundesregierung — Regelbedarfe / Nullrunde Bürgergeld; Verbraucherpreisindex: Statistisches Bundesamt

Lohnt sich Arbeit dann überhaupt noch? Für Alleinstehende eindeutig ja: Wer Vollzeit zum Mindestlohn arbeitet, hat laut einer Untersuchung des WSI rund 1.572 Euro im Monat zur Verfügung — etwa 557 Euro mehr als mit Bürgergeld (rund 1.015 Euro inklusive Wohnkosten). Der Abstand schwankt regional zwischen rund 380 und 660 Euro und ist mit dem höheren Mindestlohn 2026 (13,90 Euro) noch gewachsen. Bei Familien mit mehreren Kindern fällt er kleiner aus — dann greifen für Arbeitende aber zusätzlich Wohngeld und Kinderzuschlag.

Balkendiagramm
Balkendiagramm des verfügbaren Monatseinkommens einer alleinstehenden Person (WSI, August 2025): Mit einer Vollzeitstelle zum Mindestlohn bleiben rund 1.572 Euro (1.546 Euro netto plus 26 Euro Wohngeld); mit Bürgergeld sind es rund 1.015 Euro (563 Euro Regelbedarf plus 451,73 Euro für die Unterkunft). Der Lohnabstand beträgt damit rund 557 Euro im Monat — regional zwischen etwa 380 und 660 Euro.
situationeuro ()
Mindestlohn-Vollzeit (netto + Wohngeld)1.572
Bürgergeld (Regelbedarf + Wohnkosten)1.015
Verfügbares Monatseinkommen einer alleinstehenden Person: Mindestlohn-Vollzeit vs. Bürgergeld, in Euro (WSI, Mindestlohn 2025). Quelle: WSI / Hans-Böckler-Stiftung.Quelle: WSI — Einkommen bei Mindestlohn deutlich höher als mit Bürgergeld

Was die neue Grundsicherung ändert

Im März 2026 beschloss der Bundestag den Umbau des Bürgergelds zur „neuen Grundsicherung“ (in Kraft ab Juli 2026, schrittweise). Wer Termine im Jobcenter ohne wichtigen Grund versäumt, dem wird das Geld künftig sofort um 30 Prozent gekürzt — nicht mehr stufenweise; beim dritten versäumten Termin wird die Zahlung vorerst gestrichen und die Miete direkt an den Vermieter überwiesen. Der „Vermittlungsvorrang“ gilt wieder (erst Arbeit, dann Qualifizierung), und die „Karenzzeit“, in der Erspartes geschützt war, fällt weg. Eine Grenze zieht das Bundesverfassungsgericht: Das menschenwürdige Existenzminimum muss gesichert bleiben — vollständige Streichungen über längere Zeit hat es 2019 für unzulässig erklärt.

Wie darüber gestritten wird

Über die Diagnose — Reformbedarf bei Anreizen und Vermittlung — gibt es breite Zustimmung; über das Mittel nicht. Soll mehr Druck wirken, oder schadet er? Und wie hoch muss das Existenzminimum sein? Die folgenden Stimmen spannen das Feld auf.

Im Diskurs
Wie über das Bürgergeld gestritten wird
Wie hoch soll die Grundsicherung sein — und an welche Pflichten geknüpft?
Über die Diagnose — Reformbedarf bei Anreizen und Vermittlung — gibt es breite Zustimmung; über das Mittel nicht. Soll mehr Druck wirken, oder schadet er? Und wie hoch muss das Existenzminimum sein? Stand nach dem Reformbeschluss vom März 2026; Stimmen paraphrasiert, mit Quelle:
Bundesregierung (CDU/CSU & SPD)
Wer arbeiten kann, soll schneller vermittelt werden; wer nicht mitwirkt, muss klare Konsequenzen tragen. Fördern und Fordern gehörten zusammen, und der Lohnabstand zur Arbeit müsse gewahrt bleiben.
ifo Institut (Ökonomie)
Ein spürbarer Lohnabstand bestehe zwar — die Anreize, die eigene Arbeit auszuweiten oder mehr zu verdienen, seien für untere und mittlere Einkommen aber oft gering; das System brauche stärkere Erwerbsanreize.
Caritas (Wohlfahrtsverband)
Das Bild der „Arbeitsunwilligen“ treffe auf wenige zu: Die große Mehrheit der Beziehenden seien Kinder, Pflegende, Kranke oder Menschen, die bereits arbeiten. Pauschaler Druck gehe an der Realität vorbei.
Quelle: Caritas — Fakten statt Polemik zum Bürgergeld · Deutscher Caritasverband
Sozialverband (SoVD)
Schärfere Sanktionen und der Wegfall der Vermögens-Schonzeit verschärften Armut; vollständige Leistungskürzungen könnten bis zur Wohnungslosigkeit führen und seien verfassungsrechtlich heikel.
Gewerkschaften (DGB / ver.di)
Druck und Misstrauen brächten kaum Menschen in gute Arbeit; nötig seien Qualifizierung, gute Vermittlung und auskömmliche Leistungen statt einer Sanktionsverschärfung.
Einordnung: Mehrere Dinge sind gleichzeitig richtig: Für Alleinstehende lohnt sich Arbeit klar mehr als Bürgergeld — und zugleich ist die große Mehrheit der Beziehenden nicht „arbeitsunwillig“, sondern Kind, pflegt, lernt, ist krank oder arbeitet bereits. Ob schärfere Sanktionen mehr Menschen in Arbeit bringen, ist empirisch umstritten; das Grundgesetz zieht zugleich eine Untergrenze, die das menschenwürdige Existenzminimum sichert.