Bürgergeld: Wer bekommt es — und was ändert die neue Grundsicherung?
Kaum ein Sozialthema wird so hart diskutiert wie das Bürgergeld — für die einen „Vollkasko“, für die anderen Existenzminimum. 2026 wird es zur „neuen Grundsicherung“ mit schärferen Pflichten umgebaut. Die echten Zahlen zeigen, wer es bekommt, ob es zum Leben reicht, ob sich Arbeit noch lohnt — und was die Reform ändert.
Von GURT-Redaktion · 4. Juni 2026
Worum es geht
Kaum ein Sozialthema wird so hart diskutiert wie das Bürgergeld — die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II), 2023 aus „Hartz IV“ hervorgegangen. Im Streit steht es für „Vollkasko“ und „Arbeitsverweigerung“ auf der einen, für „Existenzminimum“ und „Würde“ auf der anderen Seite. 2026 wird es erneut umgebaut: zur „neuen Grundsicherung“ mit schärferen Pflichten.
Drei Fragen führen durch den Beitrag: Wer bekommt Bürgergeld — und warum arbeiten nicht alle? Reicht es zum Leben, und lohnt sich Arbeit noch? Und was ändert die neue Grundsicherung?
Wer bekommt Bürgergeld?
Im Mai 2025 bezogen rund 5,5 Millionen Menschen Bürgergeld. Das Bild der „arbeitsunwilligen“ Empfänger trügt: Gut ein Viertel sind Kinder, ein weiteres Viertel betreut Kinder, pflegt Angehörige, ist in Ausbildung oder krank — und rund 0,8 Millionen arbeiten sogar, verdienen aber zu wenig („Aufstocker“). Als arbeitslos gemeldet ist nur etwa ein Drittel der Beziehenden.
- Arbeitslos (erwerbsfähig)1,8 Mio · 33 %
- Kinder & nicht Erwerbsfähige1,5 Mio · 27 %
- Erwerbsfähig, nicht arbeitslos1,4 Mio · 25 %
- Erwerbstätig — „Aufstocker“0,8 Mio · 15 %
- Arbeitslos (erwerbsfähig)
- Erwerbsfähige, die als arbeitslos gemeldet sind — rund 46 % der Erwerbsfähigen.
- Kinder & nicht Erwerbsfähige
- Vor allem Kinder unter 15 Jahren — sie dürfen und können nicht arbeiten.
- Erwerbsfähig, nicht arbeitslos
- Betreuen kleine Kinder, pflegen Angehörige, sind in Schule/Ausbildung/Maßnahme oder arbeitsunfähig.
- Erwerbstätig — „Aufstocker“
- Sie arbeiten, ihr Lohn reicht aber nicht zum Leben (rund 814.000).
Daten als Tabelle anzeigen
| gruppe | mio (Mio) | Anteil | Enthält |
|---|---|---|---|
| Arbeitslos (erwerbsfähig) | 1,8 | 32,7 % | Erwerbsfähige, die als arbeitslos gemeldet sind — rund 46 % der Erwerbsfähigen. |
| Kinder & nicht Erwerbsfähige | 1,5 | 27,3 % | Vor allem Kinder unter 15 Jahren — sie dürfen und können nicht arbeiten. |
| Erwerbsfähig, nicht arbeitslos | 1,4 | 25,5 % | Betreuen kleine Kinder, pflegen Angehörige, sind in Schule/Ausbildung/Maßnahme oder arbeitsunfähig. |
| Erwerbstätig — „Aufstocker“ | 0,8 | 14,5 % | Sie arbeiten, ihr Lohn reicht aber nicht zum Leben (rund 814.000). |
Reicht es — und lohnt sich Arbeit noch?
Wie hoch ist das Bürgergeld? Der Regelsatz für eine alleinstehende Person stieg 2023 und 2024 kräftig — von 449 auf 563 Euro —, um die hohe Inflation auszugleichen; seither gilt eine „Nullrunde“: 2025 und 2026 bleibt er bei 563 Euro. Dazu kommen die Kosten der Unterkunft. Insgesamt kostete das Bürgergeld 2024 rund 46,9 Milliarden Euro.
| jahr | euro (€) | reihe |
|---|---|---|
| 2.022 | 449 | Regelsatz |
| 2.023 | 502 | Regelsatz |
| 2.024 | 563 | Regelsatz |
| 2.025 | 563 | Regelsatz |
| 2.026 | 563 | Regelsatz |
| 2.022 | 449 | Kaufkraft von 2022 |
| 2.023 | 476 | Kaufkraft von 2022 |
| 2.024 | 486 | Kaufkraft von 2022 |
| 2.025 | 497 | Kaufkraft von 2022 |
| 2.026 | 507 | Kaufkraft von 2022 |
Lohnt sich Arbeit dann überhaupt noch? Für Alleinstehende eindeutig ja: Wer Vollzeit zum Mindestlohn arbeitet, hat laut einer Untersuchung des WSI rund 1.572 Euro im Monat zur Verfügung — etwa 557 Euro mehr als mit Bürgergeld (rund 1.015 Euro inklusive Wohnkosten). Der Abstand schwankt regional zwischen rund 380 und 660 Euro und ist mit dem höheren Mindestlohn 2026 (13,90 Euro) noch gewachsen. Bei Familien mit mehreren Kindern fällt er kleiner aus — dann greifen für Arbeitende aber zusätzlich Wohngeld und Kinderzuschlag.
| situation | euro (€) |
|---|---|
| Mindestlohn-Vollzeit (netto + Wohngeld) | 1.572 |
| Bürgergeld (Regelbedarf + Wohnkosten) | 1.015 |
Was die neue Grundsicherung ändert
Im März 2026 beschloss der Bundestag den Umbau des Bürgergelds zur „neuen Grundsicherung“ (in Kraft ab Juli 2026, schrittweise). Wer Termine im Jobcenter ohne wichtigen Grund versäumt, dem wird das Geld künftig sofort um 30 Prozent gekürzt — nicht mehr stufenweise; beim dritten versäumten Termin wird die Zahlung vorerst gestrichen und die Miete direkt an den Vermieter überwiesen. Der „Vermittlungsvorrang“ gilt wieder (erst Arbeit, dann Qualifizierung), und die „Karenzzeit“, in der Erspartes geschützt war, fällt weg. Eine Grenze zieht das Bundesverfassungsgericht: Das menschenwürdige Existenzminimum muss gesichert bleiben — vollständige Streichungen über längere Zeit hat es 2019 für unzulässig erklärt.
Wie darüber gestritten wird
Über die Diagnose — Reformbedarf bei Anreizen und Vermittlung — gibt es breite Zustimmung; über das Mittel nicht. Soll mehr Druck wirken, oder schadet er? Und wie hoch muss das Existenzminimum sein? Die folgenden Stimmen spannen das Feld auf.