Bürgergeld: Wer bekommt es, und was ändert die neue Grundsicherung?
Kaum ein Sozialthema wird so hart diskutiert wie das Bürgergeld — für die einen „Vollkasko“, für die anderen Existenzminimum. Seit dem 1. Juli 2026 ist es zur „neuen Grundsicherung“ umgebaut und heißt nun Grundsicherungsgeld — mit schärferen Pflichten und Sanktionen. Die echten Zahlen zeigen, wer es bekommt, ob es zum Leben reicht, ob sich Arbeit noch lohnt — und was die Reform ändert.
Von GURT-Redaktion · 8. Juli 2026
Worum es geht
Kaum ein Sozialthema wird so hart diskutiert wie das Bürgergeld — die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II), 2023 aus „Hartz IV“ hervorgegangen. Im Streit steht es für „Vollkasko“ und „Arbeitsverweigerung“ auf der einen, für „Existenzminimum“ und „Würde“ auf der anderen Seite. Zum 1. Juli 2026 wurde es erneut umgebaut: zur „neuen Grundsicherung“ mit schärferen Pflichten; die Geldleistung heißt seither offiziell Grundsicherungsgeld. Weil der Begriff „Bürgergeld“ geläufig bleibt, nutzen wir hier beide.
Drei Fragen führen durch den Beitrag: Wer bekommt Bürgergeld — und warum arbeiten nicht alle? Reicht es zum Leben, und lohnt sich Arbeit noch? Und was ändert die neue Grundsicherung?
Wer bekommt Bürgergeld?
Im Jahresdurchschnitt 2025 bezogen rund 5,3 Millionen Menschen die Leistung — nach dem Anstieg infolge des Ukraine-Kriegs (rund 5,5 Millionen 2023 und 2024) erstmals wieder etwas weniger. Das Bild der „arbeitsunwilligen“ Empfänger trügt: Gut ein Viertel sind Kinder, ein weiteres Viertel betreut Kinder, pflegt Angehörige, ist in Ausbildung oder krank — und rund 0,8 Millionen arbeiten sogar, verdienen aber zu wenig („Aufstocker“). Als arbeitslos gemeldet ist nur knapp ein Drittel der Beziehenden.
- Arbeitslos (erwerbsfähig)
- Erwerbsfähige, die als arbeitslos gemeldet sind — rund 44 % der Erwerbsfähigen.
- Kinder und nicht Erwerbsfähige
- Vor allem Kinder unter 15 Jahren — sie dürfen und können nicht arbeiten.
- Erwerbsfähig, nicht arbeitslos
- Betreuen kleine Kinder, pflegen Angehörige, sind in Schule/Ausbildung/Maßnahme oder arbeitsunfähig.
- Erwerbstätig — „Aufstocker“
- Sie arbeiten, ihr Lohn reicht aber nicht zum Leben (rund 810.000).
Daten als Tabelle anzeigen
| Gruppe | Mio | Anteil | Enthält |
|---|---|---|---|
| GruppeArbeitslos (erwerbsfähig) | Mio1,7 | Anteil32,1 % | EnthältErwerbsfähige, die als arbeitslos gemeldet sind — rund 44 % der Erwerbsfähigen. |
| GruppeKinder und nicht Erwerbsfähige | Mio1,4 | Anteil26,4 % | EnthältVor allem Kinder unter 15 Jahren — sie dürfen und können nicht arbeiten. |
| GruppeErwerbsfähig, nicht arbeitslos | Mio1,4 | Anteil26,4 % | EnthältBetreuen kleine Kinder, pflegen Angehörige, sind in Schule/Ausbildung/Maßnahme oder arbeitsunfähig. |
| GruppeErwerbstätig — „Aufstocker“ | Mio0,8 | Anteil15,1 % | EnthältSie arbeiten, ihr Lohn reicht aber nicht zum Leben (rund 810.000). |
Reicht es, und lohnt sich Arbeit noch?
Wie hoch ist das Bürgergeld? Der Regelsatz für eine alleinstehende Person stieg 2023 und 2024 kräftig — von 449 auf 563 Euro —, um die hohe Inflation auszugleichen; seither gilt eine „Nullrunde“: 2025 und 2026 bleibt er bei 563 Euro. Dazu kommen die Kosten der Unterkunft. Insgesamt kostete das Bürgergeld 2024 rund 46,9 Milliarden Euro.
| Jahr | Euro (€) | Reihe |
|---|---|---|
| Jahr2.022 | Euro (€)449 | ReiheRegelsatz |
| Jahr2.023 | Euro (€)502 | ReiheRegelsatz |
| Jahr2.024 | Euro (€)563 | ReiheRegelsatz |
| Jahr2.025 | Euro (€)563 | ReiheRegelsatz |
| Jahr2.026 | Euro (€)563 | ReiheRegelsatz |
| Jahr2.022 | Euro (€)449 | ReiheKaufkraft von 2022 |
| Jahr2.023 | Euro (€)476 | ReiheKaufkraft von 2022 |
| Jahr2.024 | Euro (€)486 | ReiheKaufkraft von 2022 |
| Jahr2.025 | Euro (€)497 | ReiheKaufkraft von 2022 |
| Jahr2.026 | Euro (€)507 | ReiheKaufkraft von 2022 |
Was bedeutet die gestrichelte Linie? Sie zeigt, was die 449 Euro von 2022 in jedem Jahr wert sein müssten, nur um sich davon dieselben Dinge leisten zu können — also den Regelsatz, der die Inflation seit 2022 genau ausgleicht. Der Abstand zwischen beiden Linien ist damit der reale Gewinn oder Verlust an Kaufkraft: Weil der Regelsatz 2024 kräftig stieg, liegt er seither über dieser Marke; die Nullrunde lässt den Vorsprung aber Jahr für Jahr schrumpfen. Zwei Dinge schränken den Vergleich ein — die gesetzliche Anpassung folgt nicht dem allgemeinen Verbraucherpreisindex, sondern einem eigenen Mischindex aus Preisen und Löhnen; und die Inflation trifft einkommensschwache Haushalte härter als den Durchschnitt, weil sie mehr für Energie und Lebensmittel ausgeben, die sich 2022 und 2023 am stärksten verteuerten (IMK). An ihrem tatsächlichen Warenkorb gemessen fiele der Abstand kleiner aus.
Lohnt sich Arbeit dann überhaupt noch? Für Alleinstehende eindeutig ja: Wer Vollzeit zum Mindestlohn arbeitet, hat laut einer Untersuchung des WSI rund 1.572 Euro im Monat zur Verfügung — etwa 557 Euro mehr als mit Bürgergeld (rund 1.015 Euro inklusive Wohnkosten). Der Abstand schwankt regional zwischen rund 380 und 660 Euro und ist mit dem höheren Mindestlohn 2026 (13,90 Euro) noch gewachsen. Bei Familien mit mehreren Kindern fällt er kleiner aus — dann greifen für Arbeitende aber zusätzlich Wohngeld und Kinderzuschlag.
| Situation | Euro (€) |
|---|---|
| SituationMindestlohn-Vollzeit (netto + Wohngeld) | Euro (€)1.572 |
| SituationBürgergeld (Regelbedarf + Wohnkosten) | Euro (€)1.015 |
Was die neue Grundsicherung ändert
Seit dem 1. Juli 2026 ist der Umbau zur „neuen Grundsicherung“ in Kraft; die Leistung heißt nun Grundsicherungsgeld. Die Pflichten sind schärfer: Wer eine zumutbare Arbeit ohne wichtigen Grund ausschlägt, dem kann der Regelbedarf vollständig gestrichen werden — diese Verschärfung gilt bereits seit April 2026, und anders als früher muss sich die Pflichtverletzung dafür nicht mehr wiederholen. Versäumte Termine im Jobcenter werden ab dem zweiten Mal mit 30 Prozent für einen Monat sanktioniert; bei drei versäumten Terminen in Folge entfällt der Anspruch vorübergehend, und die Miete wird direkt an den Vermieter überwiesen. Der „Vermittlungsvorrang“ gilt wieder (erst Arbeit, dann Qualifizierung), die „Karenzzeit“ für geschütztes Erspartes fällt weg, und das Schonvermögen richtet sich nun nach dem Lebensalter. Eine Grenze zieht das Bundesverfassungsgericht: Das menschenwürdige Existenzminimum muss gesichert bleiben — vollständige Streichungen über längere Zeit hat es 2019 für unzulässig erklärt.
Wie darüber gestritten wird
Über die Diagnose — Reformbedarf bei Anreizen und Vermittlung — gibt es breite Zustimmung; über das Mittel nicht. Soll mehr Druck wirken, oder schadet er? Und wie hoch muss das Existenzminimum sein? Die folgenden Stimmen spannen das Feld auf.
Zwei Stimmen bündeln den Kern des Streits. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas verteidigt die schärferen Pflichten:
„Wer mitmacht, der hat überhaupt nichts zu befürchten.“
— die Sozialverbände sehen darin vor allem zusätzlichen Druck. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes:
„Statt Menschen bei der Jobsuche stärker zu unterstützen, verschärft die neue Grundsicherung Unsicherheit und Existenzängste.“